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Workshop-Stornierungsbedingungen UK

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN (GESCHÄFTSBEDINGUNGEN)

Artikel 1 - Anwendung
Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und Kepner-Tregoe (im Folgenden "KT") in Bezug auf den Workshop "Öffentliche Veranstaltung" getroffen werden, um einen Kurs, eine Schulung und/oder andere Formen von Bildung oder Forschung, Studium und Beratung im weitesten Sinne des Wortes (im Folgenden "Öffentliche Veranstaltung") anzubieten und/oder daran teilzunehmen. Ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von KT ist keine Abweichung von diesen Bedingungen verbindlich.

Artikel 2 - Grundlage der Vereinbarung
KT erbringt keine Dienstleistungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden in Form einer schriftlichen Bestätigung entweder per Post, Fax oder elektronischer Post der Buchung durch den Kunden und einer schriftlichen Bestätigung von KT per Post, Fax, mündlich oder elektronischer Post des Empfangs und der Annahme eines Antrags auf die Öffentliche Sitzung. Der Kunde ist an diese AGB gebunden, sobald KT die Annahme des Antrags auf die Öffentliche Veranstaltung erhalten hat. Alle von KT erstellten Angebote beruhen auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen. Die von KT erstellten Angebote sind vier (4) Wochen nach Erstellung des Angebots oder bis zur Änderung des Angebots oder bis zum Widerruf des Angebots gültig.

Artikel 3 - Durchführung der öffentlichen Sitzung
KT wird die Öffentliche Sitzung nach bestem Wissen und Gewissen und in Übereinstimmung mit den Anforderungen der guten beruflichen Praxis durchführen. Jede Verpflichtung, die sich aus der Öffentlichen Sitzung ergibt, wird als "Verpflichtung, sein Bestes zu geben" betrachtet. Die Art und Weise, in der die öffentliche Sitzung durchgeführt wird, wird in Absprache mit dem Kunden festgelegt. Bei Bedarf kann Kepner-Tregoe Dritte für die Öffentliche Sitzung benennen. KT wird sich bemühen, die Öffentliche Sitzung im Rahmen der vereinbarten Planung durchzuführen. KT haftet nicht für Probleme bei der Durchführung der Öffentlichen Veranstaltung, die auf Umstände zurückzuführen sind, auf die wir keinen Einfluss haben, wie z. B.: Die Qualität der KT zur Verfügung gestellten Informationen, die Zusammenarbeit mit dem Kunden oder Dritten oder die Qualität der Einrichtungen und Lehrer. KT kann nicht für das Ergebnis der Umsetzung der Ergebnisse dieser öffentlichen Veranstaltung durch den Kunden oder Dritte verantwortlich gemacht werden.

Artikel 4 - Verpflichtungserklärung Kunde
Der Kunde garantiert, dass alle erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vor Beginn der Öffentlichen Veranstaltung an KT übermittelt werden. KT ist nicht haftbar oder verantwortlich für Aktivitäten und/oder Fahrlässigkeit. Alle Kostenvoranschläge und Gebühren von KT verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

Artikel 5 - Vertraulichkeit
KT ist zur Geheimhaltung aller Informationen verpflichtet, die KT für die Durchführung der Öffentlichen Sitzung zur Verfügung gestellt werden. KT wird alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um die Vertraulichkeit dieser Informationen zu schützen. Der Kunde darf ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung von KT weder die von KT verwendete Vorgehensweise und Methoden an Dritte weitergeben noch Berichte oder andere schriftliche Informationen Dritten zugänglich machen.

Artikel 6 - Änderungen der öffentlichen Sitzung
KT und der Kunde können den Vertrag vorzeitig beenden, wenn sich die Durchführung der Öffentlichen Veranstaltung aufgrund einer oder mehrerer Änderungen der Öffentlichen Veranstaltung als erheblich erschwert oder unmöglich erweist. Die in Artikel 7 getroffenen Festlegungen gelten als solche. Sollten während der Durchführung der Öffentlichen Veranstaltung unvorhergesehene Umstände eintreten, die eine Änderung der Öffentlichen Veranstaltung zur Folge haben, können beide Parteien diese Änderungen nur dann vornehmen, wenn dies in gegenseitiger Absprache vereinbart wurde. Sollte KT einen Teil der Öffentlichen Veranstaltung nicht abschließen, oder sollte ein Teil der Öffentlichen Veranstaltung nicht innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens abgeschlossen werden, hat der Kunde nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung für diesen Teil der Öffentlichen Veranstaltung vor.

Artikel 7 - Vorzeitige Beendigung der öffentlichen Sitzung
KT hat das Recht, die Öffentliche Veranstaltung schriftlich und fristlos zu kündigen, wenn der Kunde trotz Inverzugsetzung die vereinbarten Bedingungen für die Öffentliche Veranstaltung weiterhin nicht einhält. Jede Partei kann den Auftrag unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist schriftlich kündigen, wenn die Tätigkeiten nicht gemäß den schriftlich vereinbarten Spezifikationen der Öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden können. Eine vorläufige Beendigung ist nur möglich, wenn sich beide Parteien in angemessener Weise über die Fortsetzung oder Änderung der Öffentlichen Tagung verständigt haben. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Öffentlichen Veranstaltung hat KT Anspruch auf Entschädigung für alle bis dahin erbrachten Leistungen, einschließlich der in dieser Zeit entstandenen zusätzlichen Kosten. Der Kunde hat im Falle einer zwischenzeitlichen Beendigung der Öffentlichen Veranstaltung keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Kostenerstattung. Falls eine der Parteien in Liquidation geht oder einen Zahlungsaufschub beantragt, kann die andere Partei die Öffentliche Veranstaltung ohne Einhaltung einer Frist beenden.

Artikel 8 - Stornierung der Schulung durch den Kunden
Im Falle einer Stornierung der Schulungsteilnahme durch den Kunden muss der Kunde KT vorher schriftlich per Einschreiben, E-Mail oder Fax benachrichtigen. Erfolgt die Stornierung innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Schulung, hat KT Anspruch auf 100% des vollen Wertes der öffentlichen Veranstaltung oder wie vereinbart. Alle Kosten, die KT entstanden sind, gehen in voller Höhe zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung, wenn er oder ein Mitarbeiter des Kunden die Schulung nach deren Beginn beendet oder anderweitig nicht daran teilnimmt. Ein Antrag auf Übertragung einer Buchung von einer Partei auf eine andere wird als Stornierung behandelt, wenn er weniger als 30 Tage vor Beginn der öffentlichen Veranstaltung eingeht. Ersatzteilnehmer sind zulässig, sofern die Vorbereitung der öffentlichen Veranstaltung durch den neuen Teilnehmer abgeschlossen ist und KT vor Beginn der öffentlichen Veranstaltung über den Namen und die E-Mail-Adresse des Ersatzteilnehmers informiert wird.

Artikel 9 - Bestätigung und Stornierung von Schulungen durch KT
KT behält sich das Recht vor, eine öffentliche Schulungsveranstaltung zu stornieren, die Teilnahme abzulehnen oder eine öffentliche Schulungsveranstaltung mit einer Vorankündigung von mindestens 30 Tagen an den Anmelder/Kunden zu verlegen. Unter solchen Umständen und nach Wahl des Kunden können die bereits gezahlten Gebühren für eine öffentliche Schulungsveranstaltung auf eine andere öffentliche Schulungsveranstaltung von KT angerechnet werden. KT wird den Workshop-Zeitplan für die öffentliche Veranstaltung immer mit dem Kunden abstimmen. Falls sich 30 Tage vor dem Termin der Sitzung nicht die Mindestanzahl von Teilnehmern für die Sitzung angemeldet hat, hat KT das Recht, eine solche Sitzung zu stornieren, ohne dass der [Kunde] für entstandene Reisekosten oder anderweitig haftbar gemacht werden kann. KT empfiehlt seinen Kunden dringend, entweder alle Reisevorbereitungen im Zusammenhang mit dem KT-Workshop zu treffen, nachdem KT die Sitzung bestätigt hat, oder sicherzustellen, dass die Reisekosten zurückerstattet werden können, falls KT beschließt, eine solche Sitzung aufgrund unzureichender Anmeldungen abzusagen.

Artikel 10 - Ersetzung
Der Kunde darf einen für die Schulung angemeldeten Bewerber vor Beginn der Schulung nicht ohne die Zustimmung von KT ersetzen. KT kann jederzeit einen anderen Berater/Trainer als den ursprünglich für die öffentliche Schulung vorgesehenen ernennen. Beide Parteien vereinbaren gegenseitige Konsultationen über Änderungen und Entschädigungen für den Fall, dass KT der Ansicht ist, dass zusätzliche Berater/Trainer erforderlich sind, um die rechtzeitige und professionelle Durchführung des Auftrags zu erleichtern.

Artikel 11 - Tarife
Die Angebote und Tarife sind verbindlich, es sei denn, es wurde eine schriftliche Vereinbarung gemäß Artikel 2 getroffen.

Artikel 12 - Zahlung
Der Kunde verpflichtet sich, alle Kosten 30 Tage vor Beginn der öffentlichen Sitzung zu bezahlen. Die Zahlung hat wie von KT angegeben und ohne Skonto oder Ausgleich zu erfolgen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung wird der gesetzliche Zinssatz ab dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum berechnet. Der Kunde kann die Zahlung wegen angeblicher Mängel bei der Ausführung des Auftrags durch KT nicht aussetzen, unbeschadet eines eventuellen Anspruchs auf Schadenersatz an den Kunden. Im Falle der Liquidation, des Konkurses oder der Beantragung eines Zahlungsaufschubs durch den Kunden sind alle fälligen Beträge sofort einforderbar. Die vom Kunden geleisteten Zahlungen werden zunächst auf die fälligen Zinsen und Kosten angerechnet, dann auf alle einforderbaren Rechnungen, ungeachtet der Erklärung des Kunden, dass die Zahlung auf eine andere Rechnung erfolgt ist.

Artikel 13 - Kostenerhebung
Alle Kosten, die bei der gerichtlichen oder außergerichtlichen Beitreibung von Forderungen anfallen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die außergerichtlichen Kosten entsprechen den Inkassosätzen, die gemäß den Richtlinien der niederländischen Anwaltskammer, dem deutschen, französischen oder britischen Recht angewandt werden, mindestens aber 10% des geschuldeten Betrags.

Artikel 14 - Ausschluss/Suspendierung
KT kann eine Schulung stornieren oder die Teilnahme eines vom Kunden beauftragten Dritten an der Schulung ablehnen, wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht fristgerecht erfüllt.

Artikel 15 - Eigentum an geistigem Eigentum
KT ist alleiniger Eigentümer und hat das Urheberrecht an allen Arbeiten, einschließlich Broschüren, Projektmaterial, Schulungsmaterial, Berichten, Angeboten und anderen Unterlagen, die von KT im Rahmen der Öffentlichen Veranstaltung verwendet oder hergestellt werden, es sei denn, diese Arbeiten sind durch eine andere Partei urheberrechtlich geschützt. Der Kunde darf ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung von KT keine der Materialien in irgendeiner Form oder mit irgendwelchen Mitteln verwenden, neu veröffentlichen oder vervielfältigen. Mit der Beauftragung der Nutzung, Vervielfältigung oder Reproduktion eines urheberrechtlich geschützten Werks oder eines Werks mit geistigem Eigentum garantiert der Kunde, dass das Urheberrecht oder das geistige Eigentum des Kunden oder Dritter nicht verletzt wird, und stellt KT somit von allen Schäden und Ansprüchen frei, die aus der Nutzung, Vervielfältigung oder Reproduktion eines solchen Werks entstehen. Umfasst die Leistungserbringung Softwareprodukte, wird eine Lizenz gemäß den Bedingungen des KT-Software-Lizenz- und Pflegevertrags (der "Lizenzvertrag") erteilt. Die in diesem Dokument genannten allgemeinen Bedingungen gelten auch für den Lizenzvertrag. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen des Lizenzvertrags und den in diesem Dokument aufgeführten allgemeinen Bedingungen hat der Lizenzvertrag Vorrang.

Artikel 16 - Haftung
KT haftet nicht für Schäden, die durch Unzulänglichkeiten bei der Durchführung der Öffentlichen Veranstaltung verursacht werden, und übernimmt auch keine Verantwortung für Schäden, die durch unrechtmäßige Handlungen von KT oder einem seiner Untergebenen verursacht werden, sofern diese Schäden durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt sind, die Versicherungsgesellschaft zur Zahlung übergeht und KT innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Öffentlichen Veranstaltung per Einschreiben über den Anspruch informiert wird. Die Haftung ist auf den Höchstbetrag beschränkt, der für die Durchführung der Öffentlichen Veranstaltung in Rechnung gestellt wurde. KT haftet nicht für verbleibende Schäden und haftet auch nicht für Schäden, die von Dritten verursacht werden; der Kunde stellt KT hiermit von der Haftung und den Schäden Dritter frei. Die Anwendung, Nutzung und Veröffentlichung der Empfehlungen, Berichte und Materialien von KT erfolgt ausschließlich auf Risiko des Kunden.

Artikel 17 - Umstände, auf die man keinen Einfluss hat
Im Falle von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs von KT liegen, werden alle Verpflichtungen von KT ausgesetzt. Sollte KT aufgrund dieser Aussetzung nicht in der Lage sein, diese Verpflichtungen für mehr als zwei aufeinanderfolgende Monate zu erfüllen, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ohne jegliche Entschädigungsverpflichtung zu kündigen. Sollte KT im Falle der genannten Umstände diese Verpflichtungen teilweise erfüllt haben oder sollte KT aufgrund der genannten Umstände nicht in der Lage sein, alle Verpflichtungen zu erfüllen, ist KT berechtigt, die genannten Verpflichtungen in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, die genannte Rechnung an KT zu begleichen, mit Ausnahme der Verpflichtungen, die keinen unabhängigen Wert haben.

Artikel 18 - Geltendes Recht
Für diese Vereinbarung gilt niederländisches, deutsches, französisches, britisches und europäisches Recht. Alle Streitigkeiten, die sich aus Verträgen zwischen KT und dem Kunden ergeben, werden gemäß den in jedem dieser Länder geltenden Vorschriften beigelegt.

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